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Voraussetzungen für die Kostenübernahme der manuellen Therapie durch die Krankenkasse
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der manuellen Therapie durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine manuelle Therapie nur dann, wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es reicht nicht, einfach Beschwerden zu haben oder sich eine solche Behandlung zu wünschen. Entscheidend ist, dass ein Facharzt oder Hausarzt nach einer gründlichen Untersuchung die Notwendigkeit dieser Therapieform erkennt und eine entsprechende Heilmittelverordnung ausstellt. Ohne diese Verordnung bleibt die Kostenübernahme durch die Kasse ausgeschlossen – da beißt die Maus keinen Faden ab.
- Medizinische Notwendigkeit: Die Diagnose muss klarstellen, dass passive Mobilisation oder spezielle manualtherapeutische Techniken notwendig sind. Häufig sind das funktionelle Störungen an Gelenken, Wirbelsäule oder Muskulatur, die sich nicht allein durch Eigenübungen bessern.
- Richtige Verordnung: Auf dem Rezept muss explizit „Manuelle Therapie“ stehen. Ein allgemeines Rezept für Physiotherapie oder Krankengymnastik reicht nicht aus.
- Therapeut mit Zusatzqualifikation: Die Behandlung darf ausschließlich von Physiotherapeuten mit anerkannter Weiterbildung in manueller Therapie durchgeführt werden. Die Kassen prüfen das regelmäßig.
- Genehmigungsfreie Behandlung: In der Regel ist keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nötig, solange die Verordnung korrekt und der Therapeut qualifiziert ist. Es gibt jedoch seltene Ausnahmen, etwa bei besonders langen Behandlungsserien.
Wichtig zu wissen: Die Kassen übernehmen die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl an Sitzungen pro Verordnung. Bei chronischen Beschwerden oder komplizierten Fällen kann der Arzt aber Folgeverordnungen ausstellen. Wer sich nicht sicher ist, ob die eigenen Beschwerden die Voraussetzungen erfüllen, sollte direkt beim behandelnden Arzt nachfragen – das spart Zeit und Nerven.
Erforderliche ärztliche Verordnung: Was muss beachtet werden?
Erforderliche ärztliche Verordnung: Was muss beachtet werden?
Ohne eine korrekt ausgestellte ärztliche Verordnung bleibt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für manuelle Therapie ein Wunschtraum. Es gibt dabei einige entscheidende Details, die oft übersehen werden und dann im Nachhinein für Ärger sorgen.
- Vollständige Angaben: Das Rezept muss alle geforderten Angaben enthalten, etwa die genaue Diagnose nach ICD-10, das Heilmittel „Manuelle Therapie“ und die Anzahl der verordneten Einheiten. Fehlt etwas, kann die Kasse die Übernahme verweigern.
- Behandlungsbeginn: Zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn dürfen maximal 28 Tage liegen. Wer später startet, riskiert, dass die Kasse nicht mehr zahlt.
- Verordnungsmenge: Die Anzahl der Sitzungen pro Rezept ist begrenzt. Meist werden sechs bis zehn Einheiten pro Verordnung genehmigt. Für mehr Sitzungen braucht es eine erneute ärztliche Begründung.
- Arztwahl: Nicht jeder Arzt darf manuelle Therapie verordnen. Hausärzte, Orthopäden und einige Fachärzte sind berechtigt, aber beispielsweise Zahnärzte oder Heilpraktiker nicht.
- Formularvorgaben: Die Verordnung muss auf dem offiziellen Muster 13 (Heilmittelverordnung) erfolgen. Eigene Formulare oder Blanko-Rezepte werden von den Kassen abgelehnt.
Wer hier sorgfältig vorgeht und auf die Details achtet, kann sich späteren Papierkram und Frust sparen. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Check beim Arzt oder in der Physiotherapiepraxis, ob alles passt – das macht das Leben wirklich leichter.
Voraussetzungen und Ausschlussgründe der Kostenübernahme für manuelle Therapie durch die Krankenkasse
Bedingung | Kostenerstattung durch die Krankenkasse? |
---|---|
Vorliegen einer ärztlichen Heilmittelverordnung für manuelle Therapie | Ja |
Medizinische Notwendigkeit (nachgewiesene funktionelle Störung, nicht nur Wunsch nach Behandlung) | Ja |
Behandlung durch Physiotherapeut/in mit zertifizierter Weiterbildung in manueller Therapie | Ja |
Korrekt ausgefülltes Rezept (inkl. Diagnose, Anzahl Sitzungen, Originalformular) | Ja |
Beginn der Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts | Ja |
Verordnung erhält mehr Sitzungen als üblich, aber mit ärztlicher Begründung und ggf. Kassengenehmigung | Ja, ggf. nach Prüfung |
Behandlungswunsch ausschließlich zur Prävention oder als Wellness-Maßnahme | Nein |
Ohne ärztliche Verordnung oder auf Blanko-Rezept | Nein |
Behandlung durch nicht ausreichend qualifizierte Therapeuten | Nein |
Überschreiten der Frist von 28 Tagen zwischen Verordnung und Therapiebeginn | Nein |
Eigenmächtige Änderung der Verordnung ohne Arztkonsultation | Nein |
Welche Diagnosen rechtfertigen eine manuelle Therapie auf Rezept?
Welche Diagnosen rechtfertigen eine manuelle Therapie auf Rezept?
Die Krankenkasse schaut bei der Kostenübernahme für manuelle Therapie ganz genau hin, wenn es um die zugrundeliegende Diagnose geht. Nicht jede Beschwerde qualifiziert sich automatisch. Es gibt aber typische Befunde, bei denen Ärzte gezielt diese Therapieform verordnen können – und die Kassen in der Regel mitspielen.
- Blockierungen und Bewegungseinschränkungen: Häufig betroffen sind Wirbelsäule, Schulter, Hüfte oder andere große Gelenke. Zum Beispiel bei akuten Blockaden im Bereich der Lendenwirbelsäule oder nach einer Sportverletzung, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt bleibt.
- Chronische Rückenschmerzen: Insbesondere dann, wenn sie auf funktionelle Störungen der Gelenke oder der Muskulatur zurückzuführen sind und nicht allein durch Training gebessert werden können.
- Schulter-Arm-Syndrom: Hier geht es oft um Nervenengpässe oder muskuläre Dysbalancen, die gezielte manuelle Techniken erfordern.
- Arthrose im Anfangsstadium: Bei leichter bis mittelschwerer Arthrose kann manuelle Therapie helfen, die Gelenkfunktion zu erhalten und Schmerzen zu lindern – aber nur, solange keine akuten Entzündungen vorliegen.
- Postoperative Zustände: Nach Operationen an Gelenken oder der Wirbelsäule, wenn gezielte Mobilisationen notwendig sind, um Verklebungen oder Bewegungseinschränkungen vorzubeugen.
- Fehlstellungen und muskuläre Dysbalancen: Zum Beispiel bei Skoliose oder muskulären Verkürzungen, die mit passiven Techniken behandelt werden müssen.
- Bestimmte neurologische Störungen: Etwa nach Bandscheibenvorfällen, wenn Nerven irritiert sind und die Mobilisation gezielt erfolgen muss.
Die exakte Diagnose entscheidet immer der Arzt anhand des individuellen Befunds. Bei unklaren Beschwerden oder unspezifischen Schmerzen reicht ein bloßer Wunsch nach manueller Therapie nicht aus – die medizinische Begründung muss stichhaltig sein.
Qualifikation der Therapeuten: Wer darf behandeln?
Qualifikation der Therapeuten: Wer darf behandeln?
Nur speziell ausgebildete Fachkräfte dürfen die manuelle Therapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen. Das klingt vielleicht erstmal bürokratisch, hat aber einen guten Grund: Die Techniken sind komplex und verlangen fundiertes Wissen über Anatomie, Biomechanik und Krankheitsbilder. Ein paar Handgriffe aus dem Internet reichen da wirklich nicht aus.
- Therapeuten müssen eine staatlich anerkannte Ausbildung als Physiotherapeut abgeschlossen haben.
- Zusätzlich ist eine zertifizierte Weiterbildung in manueller Therapie erforderlich, die in der Regel mindestens 260 Unterrichtseinheiten umfasst und mit einer Prüfung abschließt.
- Die Zusatzqualifikation muss von einer Institution stammen, die von den Krankenkassen anerkannt ist. Es gibt bundesweit anerkannte Fortbildungsanbieter, deren Zertifikate regelmäßig kontrolliert werden.
- Wer die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine entsprechende Urkunde. Viele Praxen weisen diese Qualifikation gut sichtbar aus – Nachfragen ist aber immer erlaubt.
- Regelmäßige Fortbildungen sind Pflicht, damit das Wissen aktuell bleibt. Die Kassen verlangen Nachweise über die kontinuierliche Weiterbildung.
Patienten können und sollten sich die Qualifikation ihres Therapeuten zeigen lassen, um sicherzugehen, dass die Behandlung den Vorgaben entspricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt direkt bei der Praxis nach oder schaut auf der Website nach dem Nachweis der Zusatzqualifikation.
So läuft die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ab
So läuft die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ab
Ist die manuelle Therapie vom Arzt korrekt verordnet und der Therapeut entsprechend qualifiziert, startet der eigentliche Abrechnungsprozess. Für Patientinnen und Patienten läuft das meist unkompliziert ab, doch im Hintergrund gibt es ein paar Feinheiten, die oft übersehen werden.
- Die Physiotherapiepraxis rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Das bedeutet: Es gibt keine Vorkasse, kein Einreichen von Rechnungen durch den Patienten.
- Auf dem Rezept werden nach jeder Behandlung die einzelnen Termine dokumentiert und vom Patienten unterschrieben. Das dient als Nachweis für die tatsächlich erfolgten Sitzungen.
- Die Praxis sammelt die unterschriebenen Rezepte und reicht sie gebündelt bei der zuständigen Abrechnungsstelle ein. Erst dann erfolgt die Vergütung durch die Krankenkasse.
- Für jede Behandlungseinheit gibt es einen festgelegten Kassensatz, der bundesweit einheitlich geregelt ist. Der Satz für manuelle Therapie liegt höher als bei klassischer Krankengymnastik, da der Aufwand und die Qualifikation umfangreicher sind.
- In der Regel fällt für gesetzlich Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt meist 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Befreiungen sind bei bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei chronischer Erkrankung oder geringem Einkommen.
- Bei Problemen mit der Abrechnung – etwa wenn die Kasse eine Leistung nicht anerkennt – ist die Praxis der erste Ansprechpartner. Sie kann klären, ob Formfehler vorliegen oder ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Für Patienten bleibt der Ablauf also meist transparent und stressfrei. Einzig die Zuzahlung muss direkt in der Praxis beglichen werden, alles andere läuft im Hintergrund zwischen Praxis und Kasse.
Häufige Fehler bei der Kostenübernahme und wie sie vermieden werden
Häufige Fehler bei der Kostenübernahme und wie sie vermieden werden
Immer wieder kommt es vor, dass die Krankenkasse die Kosten für die manuelle Therapie nicht übernimmt – und oft liegt das an vermeidbaren Fehlern. Wer ein paar typische Stolperfallen kennt, kann sich unnötigen Ärger und Verzögerungen sparen.
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben auf dem Rezept: Schon kleine Formfehler, wie eine fehlende Unterschrift des Arztes oder ein nicht korrekt ausgefülltes Feld, führen dazu, dass die Kasse die Verordnung ablehnt. Tipp: Vor Therapiebeginn das Rezept in der Praxis prüfen lassen.
- Therapiebeginn außerhalb der Frist: Wird die Behandlung nicht rechtzeitig nach Ausstellung des Rezepts begonnen, kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern. Also besser direkt einen Termin vereinbaren und nicht auf die lange Bank schieben.
- Behandlung durch nicht zugelassene Therapeuten: Manchmal werden Patienten von Personen behandelt, die zwar Physiotherapeuten sind, aber keine anerkannte Zusatzqualifikation für manuelle Therapie besitzen. Hier lohnt sich ein kurzer Blick auf das Zertifikat oder eine Nachfrage in der Praxis.
- Eigenmächtige Änderung der Verordnung: Werden Einheiten, Frequenz oder Behandlungsdauer nachträglich ohne ärztliche Rücksprache geändert, ist die Verordnung ungültig. Immer alles mit dem Arzt absprechen, bevor etwas geändert wird.
- Verordnung älter als 28 Tage: Viele wissen nicht, dass Rezepte nach vier Wochen ihre Gültigkeit verlieren. Also: Nicht im Papierstapel verschwinden lassen, sondern zügig einlösen.
Wer diese Punkte beachtet, hat gute Chancen, dass die Kostenübernahme reibungslos klappt – und kann sich voll auf die Therapie konzentrieren.
Besonderheiten bei der manuellen Therapie für Kinder und Jugendliche
Besonderheiten bei der manuellen Therapie für Kinder und Jugendliche
Bei Kindern und Jugendlichen gelten für die manuelle Therapie einige spezielle Regeln und Anforderungen, die sich deutlich von der Behandlung Erwachsener unterscheiden. Die Krankenkassen erkennen die Notwendigkeit oft bei bestimmten Entwicklungsstörungen oder nach Unfällen an, doch der Weg zur Kostenübernahme ist nicht immer geradlinig.
- Kindgerechte Techniken: Die eingesetzten manualtherapeutischen Methoden müssen altersgerecht angepasst werden. Kinderkörper reagieren sensibler, daher sind sanfte, auf das Wachstum abgestimmte Techniken gefragt.
- Spezielle Qualifikation: Therapeuten benötigen häufig eine zusätzliche Fortbildung im Bereich Pädiatrie, um Kinder sicher und wirksam behandeln zu dürfen. Ohne diesen Nachweis kann die Kasse die Kostenübernahme verweigern.
- Indikationen: Typische Gründe für eine Verordnung sind zum Beispiel Haltungsschäden, Skoliose, motorische Entwicklungsverzögerungen oder muskuläre Dysbalancen nach Verletzungen.
- Enge Zusammenarbeit: Die Behandlung erfolgt meist in enger Abstimmung mit Kinderärzten, Orthopäden und – je nach Fall – auch mit Ergotherapeuten oder Logopäden. So wird sichergestellt, dass die Therapie in ein umfassendes Behandlungskonzept eingebettet ist.
- Elternbeteiligung: Eltern werden oft aktiv in den Therapieverlauf einbezogen, erhalten Anleitungen für unterstützende Übungen zu Hause und werden über Fortschritte regelmäßig informiert.
Gerade bei jungen Patienten lohnt es sich, vor Therapiebeginn gezielt nach spezialisierten Praxen zu suchen und die Qualifikation des Therapeuten zu erfragen. So lässt sich vermeiden, dass die Kostenübernahme an formalen Hürden scheitert.
Manuelle Therapie auf eigene Kosten: Wann zahlt die Kasse nicht?
Manuelle Therapie auf eigene Kosten: Wann zahlt die Kasse nicht?
Es gibt einige Situationen, in denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für manuelle Therapie konsequent ablehnt. Wer hier nicht aufpasst, bleibt auf den Behandlungskosten sitzen – und das kann schnell ins Geld gehen.
- Wird die Therapie als reine Wellness- oder Präventionsmaßnahme gewünscht, etwa zur allgemeinen Entspannung oder zur Vorbeugung von Beschwerden, übernimmt die Kasse keine Kosten. Das fällt dann unter Selbstzahlerleistungen.
- Fehlt eine ärztliche Verordnung, ist die Kostenübernahme ausgeschlossen – selbst wenn die Beschwerden eindeutig sind. Ohne Rezept bleibt die Therapie privat zu zahlen.
- Wird die Behandlung von Personen durchgeführt, die keine anerkannte Zusatzqualifikation für manuelle Therapie besitzen, verweigert die Kasse die Erstattung – auch rückwirkend.
- Private Zusatzleistungen, wie besonders lange Sitzungen oder alternative Techniken, die über das Kassenspektrum hinausgehen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
- Auch bei Überschreitung der genehmigten Sitzungsanzahl pro Verordnung oder bei nicht genehmigten Folgeverordnungen ist die Kostenübernahme ausgeschlossen.
Wer sich unsicher ist, ob die eigene Behandlung übernommen wird, sollte vorab bei der Krankenkasse oder in der Praxis nachfragen. Das erspart böse Überraschungen und unnötige Ausgaben.
Beispiel aus der Praxis: So funktioniert die Kostenübernahme Schritt für Schritt
Beispiel aus der Praxis: So funktioniert die Kostenübernahme Schritt für Schritt
Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie die Kostenübernahme für manuelle Therapie im echten Leben abläuft, hier ein konkretes Beispiel aus dem Praxisalltag – von der ersten Beschwerde bis zur Abrechnung:
- Nach anhaltenden Bewegungsschmerzen sucht die Patientin ihren Hausarzt auf. Der Arzt führt eine Untersuchung durch und stellt eine Diagnose, die eine manuelle Therapie rechtfertigt.
- Der Arzt füllt die Heilmittelverordnung sorgfältig aus, achtet auf die richtige Form und alle erforderlichen Angaben. Die Patientin erhält das Rezept direkt mit.
- Die Patientin vereinbart telefonisch einen Termin in einer Physiotherapiepraxis, die auf manuelle Therapie spezialisiert ist. Schon am Telefon wird geklärt, ob die Praxis einen entsprechend qualifizierten Therapeuten hat.
- Beim ersten Termin prüft die Praxis das Rezept auf formale Richtigkeit und informiert die Patientin über die gesetzliche Zuzahlung, die vor Ort zu leisten ist.
- Die Therapie startet fristgerecht. Nach jeder Sitzung unterschreibt die Patientin auf dem Rezept als Nachweis für die erbrachte Leistung.
- Nach Abschluss aller verordneten Sitzungen sammelt die Praxis die Unterschriften und reicht das Rezept bei der Abrechnungsstelle ein.
- Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und übernimmt die Kosten für die Therapie – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, die bereits beglichen wurde.
Im Idealfall läuft der gesamte Prozess reibungslos. Kommt es doch zu Rückfragen der Kasse, übernimmt die Praxis meist die Klärung, sodass für die Patientin kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Private Krankenversicherung: Unterschiede bei der Erstattung
Private Krankenversicherung: Unterschiede bei der Erstattung
Bei privat Versicherten gelten andere Spielregeln als bei gesetzlich Versicherten – und die können sich je nach Tarif und Versicherer ziemlich unterscheiden. Während die einen Tarife fast jede physiotherapeutische Maßnahme großzügig abdecken, setzen andere auf enge Vorgaben oder zahlen nur anteilig. Die Erstattungshöhe, die Zahl der Sitzungen und sogar die Wahl des Therapeuten hängen vom individuellen Vertrag ab.
- Viele private Krankenversicherungen verlangen eine ärztliche Verordnung, aber nicht immer ist das zwingend. Manche Tarife ermöglichen auch eine direkte Inanspruchnahme ohne Rezept – ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich.
- Die Höhe der Kostenerstattung variiert: Manche Tarife übernehmen 100% der Behandlungskosten, andere erstatten nur einen prozentualen Anteil oder setzen jährliche Höchstgrenzen.
- Einige Versicherer erkennen auch Behandlungen bei Heilpraktikern oder nicht-ärztlichen Therapeuten an, sofern diese über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Das ist bei gesetzlichen Kassen ausgeschlossen.
- Abrechnungsmodalitäten können sich unterscheiden: Häufig muss der Patient zunächst in Vorleistung gehen und die Rechnung später bei der Versicherung einreichen.
- Leistungen für manuelle Therapie sind manchmal in sogenannten Heilmittelbudgets zusammengefasst. Ist das Budget ausgeschöpft, bleiben weitere Kosten am Patienten hängen.
Wer privat versichert ist, sollte vor Therapiebeginn die eigenen Vertragsunterlagen genau prüfen oder direkt bei der Versicherung nachfragen. So lassen sich unerwartete Kostenfallen vermeiden und die Behandlung kann ohne böse Überraschungen starten.
Wichtige Tipps für Patienten zur sicheren Kostenübernahme
Wichtige Tipps für Patienten zur sicheren Kostenübernahme
- Vorab Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen: Gerade bei seltenen Diagnosen oder speziellen Therapiewünschen lohnt sich ein kurzes Telefonat mit der Kasse. So lassen sich individuelle Vorgaben oder Sonderregelungen klären, bevor Kosten entstehen.
- Aufbewahrung aller Unterlagen: Sämtliche Rezepte, Behandlungsnachweise und Zuzahlungsquittungen sollten gut sortiert und griffbereit sein. Bei Nachfragen oder Prüfungen durch die Kasse ist schnelles Handeln dann kein Problem.
- Therapieunterbrechungen vermeiden: Längere Pausen zwischen den Sitzungen können dazu führen, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Im Zweifel frühzeitig mit der Praxis sprechen, falls Termine verschoben werden müssen.
- Rechtzeitig um Folgeverordnungen kümmern: Wer mehrere Therapiezyklen benötigt, sollte sich frühzeitig um die nächste ärztliche Verordnung bemühen. So entstehen keine Versorgungslücken und die Kasse kann die Kostenübernahme lückenlos prüfen.
- Individuelle Befreiungsregelungen prüfen: Bei chronischen Erkrankungen oder geringem Einkommen gibt es oft Möglichkeiten, sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien zu lassen. Ein Antrag bei der Kasse kann sich finanziell lohnen.
- Dokumentation von Therapiefortschritten: Notizen zu Beschwerden, Verbesserungen oder Problemen während der Behandlung können hilfreich sein, falls die Kasse Nachweise für die Wirksamkeit verlangt oder Rückfragen stellt.
Wer diese Tipps beherzigt, minimiert das Risiko von bösen Überraschungen und sorgt dafür, dass die Kostenübernahme reibungslos funktioniert – ganz ohne unnötigen Papierkram oder Stress.
FAQ zur Kostenübernahme der manuellen Therapie durch die Krankenkasse
Wer kann eine manuelle Therapie verordnen?
Eine manuelle Therapie darf nur von einem Facharzt oder Hausarzt verordnet werden. Die Verordnung muss auf dem offiziellen Rezept (Muster 13) mit einer passenden Diagnose und der expliziten Angabe "Manuelle Therapie" erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfüllt sein?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind: ein gültiges ärztliches Rezept mit korrekter Diagnose und dem Vermerk "Manuelle Therapie", medizinische Notwendigkeit, Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung sowie die Behandlung durch einen speziell ausgebildeten Manualtherapeuten.
Zahlt die Krankenkasse auch bei präventiven oder Wellness-Maßnahmen?
Nein, die Kostenübernahme ist nur möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde. Für Wellness- oder Präventionsmaßnahmen müssen Patienten die Kosten selbst tragen.
Welche Fehler führen dazu, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?
Häufige Gründe für eine Ablehnung sind: fehlende oder fehlerhafte ärztliche Verordnung, Therapiebeginn außerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts, Behandlung durch nicht qualifizierte Therapeuten oder Überschreiten der genehmigten Sitzungsanzahl ohne ärztliche Begründung.
Gibt es Besonderheiten bei der Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche?
Ja, bei Kindern und Jugendlichen werden spezielle, altersgerechte Techniken angewendet. Oft wird zusätzlich eine Qualifikation des Therapeuten im Bereich Pädiatrie gefordert. Die Indikationen und die Abstimmung mit Kinderärzten sind besonders wichtig.